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   BAG, 26.05.1992 - 10 AZR 199/90   

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https://dejure.org/1992,9056
BAG, 26.05.1992 - 10 AZR 199/90 (https://dejure.org/1992,9056)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1992 - 10 AZR 199/90 (https://dejure.org/1992,9056)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 10 AZR 199/90 (https://dejure.org/1992,9056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Rückzahlung von Jahressonderzahlung nach Manteltarifvertrag - Abweichung der Höhe der Jahressonderzahlung vom MTV - Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der von den Tarifvertragsparteien gesetzten Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 31.03.1966 - 5 AZR 516/65

    Gratifikationszahlung - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 AZR 199/90
    Das gilt auch, wenn eine tarifliche Bestimmung keinen erläuternden Zusatz, wie etwa mit der Formulierung "bis einschließlich 31. März" hat (vgl. BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Sie können im Rahmen ihrer Tarifautonomie weitergehende Regelungen treffen (vgl. BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 23. Februar 1967 - 5 AZR 234/66 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 AZR 199/90
    Durch den tariflichen Gesamtzusammenhang, der neben dem Tarifwortlaut bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), wird bestätigt, daß die Tarifvertragsparteien eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rückzahlungsverpflichtung erst nach dem 31. März zulassen wollten.
  • BAG, 10.05.1962 - 5 AZR 452/61

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - Eigene Kündigung -

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 AZR 199/90
    Scheidet der Arbeitnehmer mit Ablauf des 31. März aus dem Arbeitsverhältnis aus, besteht danach keine Rückzahlungsverpflichtung (BAGE 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation, BAG Urteil vom 17. März 1982 - 5 AZR 1250/79 - AP Nr. 110 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65

    Tagesabgrenzung - Fristabgrenzung - Urlaubsanspruch - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 AZR 199/90
    Diese rechtliche Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, wonach ein Arbeitnehmer auch dann in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidet, wenn er sein Arbeitsverhältnis zum 30. Juni kündigt (BAGE 18, 345 = AP Nr. 4 zu § 5 BUrlG).
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1250/79

    Zulässigkeit einer Gratifikations-Rückzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 AZR 199/90
    Scheidet der Arbeitnehmer mit Ablauf des 31. März aus dem Arbeitsverhältnis aus, besteht danach keine Rückzahlungsverpflichtung (BAGE 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation, BAG Urteil vom 17. März 1982 - 5 AZR 1250/79 - AP Nr. 110 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 551/77

    Angestellter - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Zuwendung für vorhergehendes

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 AZR 199/90
    Das gilt auch, wenn eine tarifliche Bestimmung keinen erläuternden Zusatz, wie etwa mit der Formulierung "bis einschließlich 31. März" hat (vgl. BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 23.02.1967 - 5 AZR 234/66

    Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 AZR 199/90
    Sie können im Rahmen ihrer Tarifautonomie weitergehende Regelungen treffen (vgl. BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 23. Februar 1967 - 5 AZR 234/66 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Düsseldorf, 01.02.2008 - 9 Sa 1221/07

    Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung; Insolvenz; Vertragsauslegung

    Denn der Zeitpunkt des Ablaufs eines Tages gehört rechtlich noch zu diesem Tag und damit zu der Frist, in die der Tag fällt (BAG vom 26.05.1992 - 10 AZR 199/90 - juris).
  • LAG München, 31.01.2006 - 8 Sa 872/05

    Gratifikation

    2.2.1 Zwar ist dem Beklagten zuzubilligen, dass er sich, was die Auslegung dieser Tarifnorm anbelangt, auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts berufen kann, die eine Tarifnorm mit insoweit gleicher Fassung dahingehend auslegen, dass "der Arbeitnehmer bis einschließlich 31. März des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, weil das Arbeitsverhältnis gemäß § 188 Abs. 1 BGB mit Ablauf des 31. März endet" (BAG vom 11. Januar 1995, a. a. O. unter Bezugnahme auf BAG vom 9. Juni 1993, a. a. O. sowie vom 26. Mai 1992 - 10 AZR 199/90).
  • LAG Niedersachsen, 02.02.2001 - 10 Sa 2056/00

    Rückzahlung von Gratifikationen; Pfändbarkeit eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Andernfalls liefe die tarifliche Rückzahlungsverpflichtung weitgehend leer (vgl. BAG, 20.03.1974, 5 AZR 327/73 , AP Nr. 82 zu § 611 BGB - Gratifikation ; 26.05.1992, 10 AZR 199/90 ).
  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 768/97
    Diese Bindungsfrist hat die Klägerin eingehalten, da sie erst zum 31. März 1997 aus den Diensten der Beklagten ausgeschieden ist (BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 10 AZR 199/90 - n.v.; Urteil vom 9. Juni 1993 -1 0 AZR 529/92 - aaO).
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